Hinweise zur Studienpraxis
Folgende Studiengänge werden hinsichtlich der Studienpraxis vom Praktikantenamt Weihenstephan betreut (Link zur Fakultät):
Weiterführende Informationen TUM - School of Life Sciences:
Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes zum arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz (§§ 3-8 MuSchG), zum betrieblichen Gesundheitsschutz (§§ 9-15 MuSchG) und zum ärztlichen Gesundheitsschutz (§ 16 MuSchG) sind grundsätzlich auch bei schwangeren und stillenden Studentinnen anzuwenden.
Bitte informieren Sie Ihren Praktikumsgeber unmittelbar, damit die Regelungen des Mutterschutzgesetzes Anwendung finden können.
In der Schwangerschaft ist eine Teilnahme an Tierhaltungskursen ausgeschlossen!